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  • 2017 Entschädigungsregelung

    Nachtrag April 2019: Seit November 2018 erhalten die ersten Wolfskinder vom Bundesverwaltungsamt ihre Anerkennungsbescheide für geleistete Zwangsarbeit (wir wissen von rund 20 Fällen), die meisten Verfahren warten aber noch auf ihren Abschluss.


    2017 Entschädigungsregelung an ehemalige deutsche Zwangsarbeiter galt auch für Wolfskinder (Antragsfrist abgelaufen)
    In­for­ma­ti­on über den An­trags­stand mit Ab­lauf des 31.12.2017 im Ver­fah­ren über ei­ne An­er­ken­nungs­leis­tung an ehe­ma­li­ge deut­sche Zwangs­ar­bei­ter nach der AdZ – An­er­ken­nungs­richt­li­nientschädigung (darunter auch die für Wolfskinder), bis En­de 2017 wur­den be­reits 10.836 An­trä­ge be­schie­den:

    8.909 An­er­ken­nungs­be­schei­de; 1.865 Ab­leh­nungs­be­schei­de; 62 Ver­fah­rensein­stel­lun­gen  (insgesamt gab es 46.433 Antragsstellungen)  

    Es galt auch für Wolfskinder: Auf Antrag konnten ehe­ma­li­ge deut­sche Zwangs­ar­bei­ter, die als Zi­vil­per­so­nen auf­grund ih­rer deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit oder Volks­zu­ge­hö­rig­keit kriegs- oder kriegs­fol­gen­be­dingt von ei­ner aus­län­di­schen Macht zur Zwangs­ar­beit her­an­ge­zo­gen wur­den, ei­nen ein­ma­li­gen An­er­ken­nungs­be­trag in Hö­he von 2.500 Eu­ro er­hal­ten. Dies gilt für Personen, die am 27.11.2015 gelebt haben (Da hat der Deutsche Bundestag die Anerkennungsleistung beschlossen). Bei Personen, die danach gestorben sind, haben Ehegatten oder Kinder dieser Personen den Anspruch auf diese Entschädigung.  

    Bit­te be­ach­ten Sie, dass auf­grund der Aus­schluss­frist (31.12.2017) nach § 6 Abs. 2 der AdZ-An­er­ken­nungs­richt­li­nie kei­ne An­trä­ge mehr mit Aus­sicht auf Er­folgge­stellt wer­den kön­nen. Die Aus­schluss­frist kann nicht ver­län­gert wer­den. 

    Informationsseite zur An­er­ken­nungs­leis­tung an ehe­ma­li­ge deut­sche Zwangs­ar­bei­ter mit viele weiterführenden Links zu Anträgen und Merkblättern: 

    Link zur Informationsseite

    Link zum Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten,  Dr. Günter Krings

    Link zur Webseite des ehem. Bundestagsabgeordneten Hartmut Koschyk

    Quelle der Information ist eine Mitteilung des GFBV, Gesellschaft für bedrohte Völker vom 08.08.2017. der GFBV hatte dem Beirat eine aktuelle wissenschaftliche Stellungnahme des Historikers Christopher Spatz vorgelegt. Darin wird der Nachweis geführt, dass viele Wolfskinder zur Arbeit gezwungen wurden. So mussten sie auf Sowchosen mitarbeiten, Leichen beseitigen oder für die Besatzungsmacht aus Häusern und Wohnungen systematisch alle noch brauchbaren Gegenstände holen.

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