Spendenmöglichkeit
Wolfskinder Geschichtsverein, Verein in Liquidation
Wir waren wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke insbesondere der Förderung der Bildung und Völkerverständigung durch Bescheinigung des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/681/52167, nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschatssteuerbescheid vom 08.07.2024 für die Jahre 2021-2023 nach § 5 Abs- 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
Wir waren berechtigt für Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Wozu wurden die Spenden verwandt?
Die Spenden wurden dazu verwendet, die ehrenamtliche Vereinsarbeit zu unterstützen. Diese leistete Forschungs- und Öfffentlichkeitsarbeit im Sinne der Vereinsziele. Zum Beispiel muss der Eigenanteil an Projekten wie Ausstellungen aufgebracht werden, wir haben jungen Doktoranten eine Recherchereise für Archivbesuche ermöglicht usw.
Wir leisten keine direkte materielle Unterstützung der verbliebenen Wolfskinder im Sinne von Wohlfahrt. Spenden, die dafür eingesetzt werden sollen, leiteten wir an die Stauder-Stiftung weiter, dies war eine Bitte der Wolfskinder-Vereinigung in Litauen. Die Stiftung mit dem Sitz in 74653 Künzelsau (D) unterstützt noch ca. 51 überlebende Wolfskinder mit monatlich 150 EUR in Litauen. Diese ist eine Initiative von Prof. Dr. Wolfgang Frhr. v. Stetten.